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   LG Halle, 19.03.2013 - 2 S 263/12   

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https://dejure.org/2013,26666
LG Halle, 19.03.2013 - 2 S 263/12 (https://dejure.org/2013,26666)
LG Halle, Entscheidung vom 19.03.2013 - 2 S 263/12 (https://dejure.org/2013,26666)
LG Halle, Entscheidung vom 19. März 2013 - 2 S 263/12 (https://dejure.org/2013,26666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 557 BGB, § 558 BGB
    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Geltung der Kappungsgrenze bei festgestellter Wohnflächenabweichung um 10% zu Lasten des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen; Flächenüberschreitung um mehr als 10 %; Wohnflächenüberschreitung; Berechnung der Kappungsgrenze

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung: Wann ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mieterhöhung von über 100% kann zulässig sein!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Extreme Mieterhöhung bei abweichender tatsächlicher Wohnungsgröße

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Extreme Mieterhöhung bei abweichender tatsächlicher Wohnungsgröße

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen: Wohnflächenabweichung zu Lasten des Vermieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung: Vertraglich vereinbarte oder tatsächliche Wohnfläche maßgebend? (IMR 2013, 1129)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Halle/Saale, 22.11.2012 - 96 C 2028/12

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Geltung der Kappungsgrenze bei

    Auszug aus LG Halle, 19.03.2013 - 2 S 263/12
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 22.11.2012 - Az. 96 C 2028/12 - wie folgt abgeändert:.
  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 138/06

    Zur Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als

    Auszug aus LG Halle, 19.03.2013 - 2 S 263/12
    Zwar ist in dem unter dem 04.09.2009 mit der Beklagten geschlossenen Mietvertrag in § 1 eine Wohnungsgröße von 81, 36 m 2 vereinbart und nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt die Angabe der Wohnfläche in einem Mietvertrag im allgemeinen keine unverbindliche Objektbeschreibung, sondern eine Beschaffenheitsvereinbarung dar (BGH Urteil v. 23.05.2007, Az. VIII ZR 138/06 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08

    Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

    Auszug aus LG Halle, 19.03.2013 - 2 S 263/12
    Indes hat der BGH mit Urteil vom 08.07.2009 (Az. VIII ZR 205/08) nochmals klargestellt, dass eine Wohnflächenvereinbarung von den Mieterschutzbestimmungen der §§ 557 ff. BGB nicht erfasst wird, sondern die Mietvertragsparteien müssen sich innerhalb der Toleranzgrenzen - aber auch nur dann - an einer Wohnflächenvereinbarung im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB festhalten lassen; erst bei einer Differenz von mehr als 10 % ist es dem davon jeweils nachteilig betroffenen Vertragspartner nicht mehr zumutbar, an der Vereinbarung festzuhalten und infolgedessen die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich (BGH a.a.O.).
  • LG Berlin, 11.09.2014 - 18 S 413/13

    Geltung der Kappungsgrenze auch bei nachträglich festgestellter größerer

    Weshalb dies für die Kappungsgrenze nicht gelten sollte, erschließt sich nicht und wird auch von der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Halle/Saale vom 19.03.-, Aktenzeichen 2 S 263/12 nicht näher begründet, wo es lediglich heißt, dass ein Festhalten an der Kappungsgrenze "keinen Sinn ergäbe".
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